| 04.12.2020 | Wohnungsförderungfond 2020 | |||
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Zweckwidmung der Freizeitwohnungspauschale: Einrichtung eines WohnungsFörderungsFonds
Vzbm. Sepp Wall-Strasser und die SPÖ Gallneukirchen lassen mit einem Vorschlag aufhorchen, wie man in Gallneukirchen gerade
Der Gemeinderat Gallneukirchen hat am 12. Dezember 2019 die Freizeitwohnungspauschale beschlossen. Die Gemeinde kommt damit |
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Dieser besagt, dass „Eigentümer einer Wohnung, die leer steht bzw. nicht als Hauptwohnsitz genützt wird, in Hinkunft unter dem Titel „Freizeitwohnungspauschale“ eine Abgabe an jene Gemeinde zu leisten haben, in der sich die Wohnung befindet.“ Zur Abgeltung des Einhebungs- und Verwaltungsaufwandes verbleiben fünf Prozent der eingehobenen Beträge bei der jeweiligen Gemeinde. Nach § 57 Oö. Tourismusgesetz 2018 ist die Gemeinde auch berechtigt, zusätzlich zur Freizeitwohnungspauschale einen Zuschlag einzuheben. |
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Im Sommer dieses Jahres wurden die ersten Vorschreibungen ausgesandt. Bei manchen Betroffenen regte sich Unmut. Nun kann man über diese Abgabe diskutieren, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, sie hat jedenfalls den Sinn, Leerstände, von denen in Gallneukirchen bereits viel zu viele vorhanden sind, zu vermeiden. Auch bei den Beschäftigten im Gemeindeamt hält sich die Freude in Grenzen, ist es doch eine große bürokratische Kleinarbeit, und dazu manchmal mit Diskussionen mit BürgerInnen verbunden, die ihren Unmut ausdrücken. Zu schätzen ist, dass damit jährlich einige Tausend Euro ins Gemeindebudget kommen. Vizebürgermeister Sepp Wall-Strasser und seine „Somit würde die Zweckwidmung vielleicht auch jene etwas befriedigen, die diese Abgabe nicht gerechtfertigt finden, wenn sie sehen, dass |
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