Bürgermeisterplattform 3 2013

21.05.2013 | Bürgermeisterplattform 3 2013
 
Bürgermeisterplattform ist notwendig!

Die Bundesverfassung sieht eine Einteilung in Bund, Länder und Gemeinden vor. Gegenüber
allen anderen Bundesländern belastet Oberösterreich seine Gemeinden am meisten.
Rund 50% aller Gemeinden sind dadurch Abgangsgemeinden und werden vom Land quasi unter
Aufsicht gestellt.

Auch Gallneukirchen ist nach Jahrzehnten ausgeglichener Gemeindefinanzen auf dem Weg
Abgangsgemeinde zu werden. Nur die Rücklagenauflösungen aus Ihren Wasser- und Kanalgebühren
verzögert hier noch etwas.

 
Streichungen und Kürzungen von Unterstützungen des Landes (z.B. für den Winterdienst oder
die Nachmittagsbetreuung in den Schulen), aber auch das Einhalten versprochener Zusagen
(Renovierung eines Gemeindegebäudes oder Entsendung eines Sachverständigen für die
Besichtigung der Hallenbadschäden) dauern Monate bis Jahre.

In Gallneukirchen weisen wir seit Jahren auf diese Situation hin und verlangen eine kritische
Information der Bevölkerung in der Gemeindezeitung. Anstelle notwendiger Gelder werden aber
lieber Festakte organisiert, wo lieber Übergaben von Urkunden und Zusatzschilder für die
Ortstafel vergeben werden. Sie sehen dann zwar einen positiven Zeitungsbericht mit Foto,
aber mehr steckt kaum dahinter.

Landesrechnungshof, Gemeindebund, Gemeindeexperten, aber auch die Bürgermeisterplattform
bestätigen die schlechte finanzielle Situation der OÖ. Gemeinden.
Der von SPÖ und Grünen eingebrachte Antrag zum Beitritt des Gemeinderates zur
Bürgermeisterplattform wurde mehrheitlich angenommen. Der ÖVP Gegenantrag wurde von allen
anderen GemeinderätInnen abgelehnt. Der Argumentation der ÖVP Gallneukirchen, dass der
Gemeinderat dafür nicht zuständig sei, wurde damit nicht entsprochen. Das wäre auch sonderbar,
immerhin hat der Gemeinderat schon zu Themen wie Atompolitik, Sozialstaat, Umweltschutz oder
zur Situation in Entwicklungsländern Beschlüsse gefasst.

Die SPÖ tritt für eine Gesprächskultur mit dem Land OÖ auf Augenhöhe ein. Kritik muss dabei
offen ausgesprochen werden können. Wenn das nicht möglich ist und „Geschäftsordnungstricks“
angewendet werden, dann ist der Beitritt zur Bürgermeisterplattform im Sinne der
Bundesverfassung nötiger denn je.