 |
Man dürfe die Hand nicht beißen, die einen füttere,
behauptet zumindest die ÖVP, auch wenn das Beißen nur ein
kleiner Hilfeschrei ist, dass man aufwachen soll. |
|
Beharrungsbeschluss: Für einen Beitritt der Stadtgemeinde Gallneukirchen zur Bürgermeisterplattform
Am 4. April fand eine außerordentliche Sitzung des Gemeinderates statt, die durch einen Formalfehler der
Bürgermeisterin bei der Abstimmung über eine Berufung bzgl. einer Bauangelegenheit notwendig geworden war.
Die ÖVP nutzte die Gelegenheit dazu, den Beschluss der rotgrünen Mehrheit im Gemeinderat vom 21.3. für
einen Beitritt von Gallneukirchen zur Bürgermeisterplattform zu thematisieren und zu bekämpfen.
Obwohl die Bürgermeisterin in der Einladung zur a.o. Gemeinderatssitzung bekundetet, dass der Gemeinderat
über den Beitritt zu einer „rein privaten Zusammenkunft von Privatpersonen“, die in den Augen der ÖVP
diese Plattform darstellt, gar nicht befinden könne, brachte die ÖVP ihrerseits einen Antrag ein, diesen
Beschluss aufzuheben. Eine logische Argumentation sieht anders aus.
Die Argumente der ÖVP, den Beschluss aufzuheben, waren:
Man dürfe sich nicht den Weg der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Land verbauen.
Das Image der Bürgermeisterplattform beim Land sei denkbar schlecht (Rebellen, kämpferisches Auftreten, .)
Man dürfe die Hand nicht beißen, die einen füttere.
Vor allem im letzten Punkt zeigt sich einmal mehr ein fragwürdiges Demokratieverständnis der ÖVP, das
eher in eine Monarchie passt. Es spiegelt aber wohl auch ein Stück majestätisches Selbstverständnis
des Landes wider.
Die Argumente der SPÖ, dass dem ursprünglichen Antrag nichts entgegenstehe und es durchaus Sache des
Gemeinderats sei und dass es zahlreiche Gründe dafür gäbe, der Plattform beizutreten (nicht eingehaltene
Zusagen, Hinhaltetaktik des Landes, lange Reaktionszeiten, Degradierung der Gemeinden zu Bittstellern..)
konnte sich die ÖVP nicht anschließen.
|
Wie auch im Antrag der SPÖ und der Grünen vom 21.3. liegen unserer Argumentation einige Fakten zugrunde:
In Gallneukirchen warten wir zudem seit September 2012 auf einen damals zugesagten Termin, wo ein
Sachverständiger unsere Hallenbadsanierungswünsche vor Ort begutachtet. Landesräte bzw. deren Nachfolger
wollen sich scheinbar nicht mehr an Zusagen für den Start der Sanierung eines Gemeindegebäudes erinnern.
Gestrichene Landeszuschüsse für Winterdienst oder für die Betreuung beeinträchtigter SchülerInnen werden
gekürzt oder gar nicht mehr ausbezahlt.
Dabei ginge es darum, die Bürgermeisterin zu stärken und zu einem entsprechenden selbstbewussten
Auftreten gegenüber dem Land zu ermutigen.
Der ehemalige Bürgermeister von Steyregg Sepp Buchner und Günter Engertsberger, Bürgermeister von
Neuhofen an der Krems, beide Mitglieder der Bürgermeisterplattform, waren als Gäste anwesend und
konnten sich davon überzeugen, dass offenbar die Angst vor negativen Konsequenzen die ÖVP dazu
veranlasst, hier zu mauern.
Der Antrag der ÖVP, den ursprünglichen Beschluss aufzuheben, wurde mit den Stimmen der SPÖ und der
Grünen bei Enthaltung der beiden freiheitlichen Mandatare abgelehnt. Damit bleibt der Beschluss vom
21.3. aufrecht, weswegen nunmehr die Landesbehörde damit beauftragt wird zu prüfen, ob der
Gemeinderat einen solchen Beschluss fassen kann.
Man darf auf dieses Gutachten gespannt sein.
|