Kinderbetreuung 2025

16.05.2025 | Kinderbetreuung 2025
   
Kindergarteb St.Josef
 
Galli ist Kindergemeinde Nr. 1

Gallneukirchen beschließt neue Entwicklungskonzepte zu Kinderbildungs- und -betreuungsplätze für die Arbeitsjahre 2025726 bis 2027/28.

Der Gemeinderat der Stadt Gallneukirchen hat auf Basis einer umfassenden Erhebung unter Eltern
in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 einstimmig ein umfassendes Entwicklungskonzept für Kinderbildungs- und -betreuungsplätze
beschlossen.

Ziel ist es, mit Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.
„Mit den neuen Maßnahmen und den bereits bestehenden Angeboten wird Gallneukirchen zur „Kindergemeinde Nummer 1“, so Bürgermeister
Mag. Sepp Wall-Strasser.

     
Bestes Betreuungsangebot

Neben den bereits VIF-konformen Kindergärten soll ab dem kommenden Kindergartenjahr auch das Angebot der Krabbelstube den VIF-Kriterien
entsprechen. Besonders hervorzuheben: In Gallneukirchen stehen – im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten – bereits ab dem Alter von 12 Monaten
Krabbelstubenplätze zur Verfügung. Weiters erhält jedes 3-jährige Kind ab dem kommenden Kindergartenjahr einen Kindergartenplatz.
Kinder, die in der ersten Hälfte des Arbeitsjahres, von September bis Jänner, das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten einen Platz,
wenn ein Erfordernis nachgewiesen werden kann. Dies machte auch die Erweiterung des St. Josef-Kindergarten nötig, wo demnächst die ersten
neuen Gruppen einziehen. Die offizielle Eröffnung ist für 25. September geplant.

Auch das Betreuungsangebot der ganztätigen Schulform in Volks- und Mittelschule wird auf Grund des erhobenen Bedarfes mittels Spätdienst
auf 17:30 ausgeweitet – ein weiterer wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Kindergartenverband mit Engerwitzdorf
macht es weiters möglich, dass wir in der KIGA-Region auf 50 Öffnungswochen im Kindergartenbereich kommen. „Das ist wirklich spitze, und ich bedanke
mich auch bei allen Beschäftigten, die dies mit ihrer Flexibilität auch möglich machen“, zeigt sich Sepp Wall-Strasser zufrieden und dankbar.

Was bedeutet VIF-konform?

VIF steht für den Vereinbarungsindikator für Familien und Beruf. Zu den Kriterien für VIF-konforme Kinderbetreuungseinrichtungen zählen mindestens
47 Öffnungswochen im Jahr mit mindestens 45 Stunden pro Woche Betreuungszeit. Darüber hinaus muss werktags, von Montag bis Freitag, an mindestens
vier Tagen in der Woche, 9,5 Stunden geöffnet sein und Mittagessen angeboten werden.

„Ein besonderes Highlight war, dass alle 29 Beschlüsse einstimmig beschlossen wurden, – ein Faktum, das ich in den 12 Jahren im Gemeinderat
noch nie erlebt habe“, freut sich der Bürgermeister