Wohnungsförderungfond 2020

04.12.2020 | Wohnungsförderungfond 2020
     
 
Zweckwidmung der Freizeitwohnungspauschale: Einrichtung eines WohnungsFörderungsFonds

Vzbm. Sepp Wall-Strasser und die SPÖ Gallneukirchen lassen mit einem Vorschlag aufhorchen, wie man in Gallneukirchen gerade
jungen Familien oder Bürgerinnen und Bürgern in schwierigen Situationen beim Wohnen etwas unter die Arme greifen könnte.
Und nicht nur in Zeiten der Pandemie wird es für viele Menschen aufgrund geringerer Einkommen und steigender Wohnkosten
finanziell schon sehr eng.

Der Gemeinderat Gallneukirchen hat am 12. Dezember 2019 die Freizeitwohnungspauschale beschlossen. Die Gemeinde kommt damit
einem Beschluss der oö. Landesregierung nach.

 
Dieser besagt, dass „Eigentümer einer Wohnung, die leer steht bzw. nicht als Hauptwohnsitz genützt wird, in Hinkunft
unter dem Titel „Freizeitwohnungspauschale“ eine Abgabe an jene Gemeinde zu leisten haben, in der sich die Wohnung befindet.“
Zur Abgeltung des Einhebungs- und Verwaltungsaufwandes verbleiben fünf Prozent der eingehobenen Beträge bei der jeweiligen Gemeinde.
Nach § 57 Oö. Tourismusgesetz 2018 ist die Gemeinde auch berechtigt, zusätzlich zur Freizeitwohnungspauschale einen Zuschlag einzuheben.
 
Im Sommer dieses Jahres wurden die ersten Vorschreibungen ausgesandt. Bei manchen Betroffenen regte sich Unmut. Nun kann man über
diese Abgabe diskutieren, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, sie hat jedenfalls den Sinn, Leerstände, von denen in Gallneukirchen
bereits viel zu viele vorhanden sind, zu vermeiden. Auch bei den Beschäftigten im Gemeindeamt hält sich die Freude in Grenzen, ist
es doch eine große bürokratische Kleinarbeit, und dazu manchmal mit Diskussionen mit BürgerInnen verbunden, die ihren Unmut ausdrücken.

Zu schätzen ist, dass damit jährlich einige Tausend Euro ins Gemeindebudget kommen. Vizebürgermeister Sepp Wall-Strasser und seine
SPÖ-Fraktion schlagen daher in den Budgetverhandlungen vor, dass die Gemeinde – trotz des bürokratischen Mehraufwandes – diese Summe
nicht als „Körberlgeld“ verwendet, sondern die gleiche Summe einem „Wohnungs-Förderungs-Fonds“ – für Wohnzwecke zweckwidmet. Dieser
soll der Unterstützung von GallneukirchnerInnen, die auf Grund finanzieller Probleme in Sachen Wohnen Schwierigkeiten haben, dienen.
Dies könnte sein: (vorübergehende) Übernahme von Kautionen, die nicht bezahlt werden können oder etwa ein Mietkosten-Zuschuss für
„leistbares Wohnen“ für Jung oder Alt. Mit der Ausarbeitung von entsprechenden Richtlinien soll der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten,
Familien, Senioren, Wohnungen und Kinderbetreuung bis 15 Jahre beauftragt werden.

„Somit würde die Zweckwidmung vielleicht auch jene etwas befriedigen, die diese Abgabe nicht gerechtfertigt finden, wenn sie sehen, dass
es Menschen zugutekommt, für die Wohnen schwer finanzierbar ist. Tatsache ist, dass die Diskrepanz zwischen verfügbarem Einkommen und
Wohnkosten immer dramatischer wird, und das Gallneukirchen zu einem richtig „teuren Pflaster“ wird“, so Wall-Strasser.